Vorschriften bei der - barrierefreien Badezimmergestaltung
Die Vorschriften zum barierefreien Bauen finden sich in den DIN-Normen 18024, 18025 u. 18030.
Die Einhaltung der DIN-Vorschriften,richtet sich natürlich :
- nach dem Einzelfall und der Möglichgeiten in der baulich vorhandenen Substanz,
- der Art und Schwere der körperlichen Einschränkungen (Rollstuhlfahrer oder nicht)
Hier- ein kleiner Auszug der Vorgaben:
- Lichte Badezimmertürbreite= 80cm, 90cm bei Rollstuhlfahrer . In Räumen die kleiner als 8qm groß sind sollte Sie nach aussen zu öffnen sein.
- Die Bewegungsflächen im Sanitärraum und in der Dusche sollten mindestens 1,20mx1,20m und bei Rollstuhlfahrer 1,50mx1,50m betragen.(Dürfen sich überschneiden)
- Die Toilettenhöhe sollte inkl. Sitz 48cm betragen.
- Bei Rollstuhlfahrer sollte die Vorderkante eine Ausladung von 70 cm aufweisen.Im Bedarfsfall sollten rechts und links Haltegriffe vorhanden sein. Der Zwischenraum sollte ca. 65 cm betragen und max. 85 cm hoch sein.
- Amaturen zur Wasserentnahme müssen einen Temperaturbegrenzer aufweisen.
- Ausziehbare Schlauchbrausen und verlängerte Hebel verschaffen mehr Handlungsspielraum.
- Die Duschfläche sollte mind. 1,20mx1,20m groß und am besten bodengleich geflieset sein.
- Mit einer max. Erhöhung von 2cm, kann aber auch eine Brausetasse eingebaut werden, die natürlich über einen rutschsicheren Belag verfügen muss.
- Die Fliesenbeläge müssen natürlich auch den Vorschriften der Rutschsicherheit entsprechen.
- Bei Rollstuhlfahrer sind beim Waschtisch, besondere Vorschriften zu beachten.
Natürlich beinhaltet das Normenwerk noch eine Vielzahl von Vorschriften.
Meistens ist es jedoch in der Altbausanierung kaum möglich, alle diese Vorschriften einzuhalten und es läuft meist auf einen Kompromiss hinaus. Am besten mann bezieht die Behörde, die fördert, mit in die Planung ein. Je nach Handiycap oder Gebrechlichkeit kann evt. auf eine Tür oder Wand-änderung verzichtet werden um ihr Badezimmer ihren Bedürfnissen anzupassen.
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